Über uns
Warum bergmattehk
bergmattehk entstand im Jahr 2011 aus dem Wunsch heraus, familienrechtliche Dienstleistungen in der Deutschschweiz zugänglicher und persönlicher zu gestalten. Viele Klienten, die zu uns kommen, tragen komplexe Lebensumstände mit sich – Trennungen, Fragen zur Kindererziehung, Adoptionswünsche. Sie verdienen mehr als nüchterne Paragraphen.
Unsere Kanzlei mit Sitz an der Freien Strasse in Basel arbeitet nach dem Grundsatz, dass jede Situation einzigartig ist. Wir schaffen Raum für ehrliche Gespräche, vermeiden unnötige Konfrontation, wo Verständigung möglich ist – und setzen uns klar ein, wenn es nötig wird.
Das Schweizer Familienrecht – besonders die Bereiche ZGB, KESR und das Haager Abkommen über Adoptionen – bildet die Grundlage unserer Arbeit. Wir halten uns fortlaufend auf dem neusten Stand und bilden uns stetig weiter.
Unsere Mission
Familien in rechtlich und emotional herausfordernden Situationen mit Kompetenz, Klarheit und Mitgefühl begleiten.
Unsere Werte
Vertraulichkeit, Respekt und Unvoreingenommenheit. Kein Fall ist zu gewöhnlich oder zu aussergewöhnlich für unsere volle Aufmerksamkeit.
Unser Standort
Freie Strasse 65, 4001 Basel. Gut erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Herzen der Basler Altstadt.
Unser Team
Die Menschen hinter bergmattehk
Jede Person in unserem Team bringt eigene Erfahrungen und einen echten Bezug zu den Themen mit, die unsere Klienten bewegen.
Dr. Ruth Moser
Leitende Familienrechtsanwältin
Spezialisiert auf elterliche Sorge und Adoptionsrecht. Ruth Moser begleitet Familien seit über 14 Jahren mit juristischer Tiefe und persönlichem Engagement.
Stefan Keller
Mediator & Rechtsberater
Zertifizierter Mediator mit Hintergrund in Familienpsychologie. Stefan Keller unterstützt Familien dabei, Lösungen im Dialog zu finden – auch bei festgefahrenen Situationen.
Nina Wenger
Rechtsassistentin & Klientenkoordination
Nina Wenger ist die erste Kontaktperson für viele Klienten. Ihre ruhige Art und ihr Organisationstalent sorgen dafür, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
Qualität & Standards
Wie wir arbeiten
Anwaltliche Schweigepflicht
Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Ihre Privatsphäre ist bei uns rechtlich und ethisch geschützt.
Zulassung & Aufsicht
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind beim Basler Anwaltsregister eingetragen und unterstehen der kantonalen Aufsichtskommission. Transparenz und Integrität stehen dabei im Mittelpunkt.
Fortbildung & Aktualität
Familienrecht entwickelt sich. Wir nehmen regelmässig an Fachweiterbildungen des Schweizerischen Anwaltsverbands teil und verfolgen aktuelle Rechtsentwicklungen aufmerksam.
Kindeswohl im Fokus
Bei allem, was wir tun, orientieren wir uns an den Interessen der betroffenen Kinder. Das Schweizer Kindeswohl-Prinzip leitet unsere Argumentation und Empfehlungen.
Datenschutz nach DSG
Wir verarbeiten Ihre Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Ihre persönlichen Informationen werden sicher aufbewahrt und nie ohne Ihr Einverständnis weitergegeben.
Klare Kommunikation
Rechtliche Fachsprache ist oft abschreckend. Wir erklären Ihnen Ihre Situation in verständlichen Worten – ohne Abkürzungen, ohne Druck, ohne unnötige Komplexität.
Familienrecht in der Schweiz – was Sie wissen sollten
Das Schweizer Familienrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und regelt die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Familie. Von der Anerkennung der Elternschaft über die Organisation der elterlichen Sorge bis hin zu Fragen der Vormundschaft und des Adoptionsrechts – das Spektrum ist breit und berührt oft tiefste persönliche Bereiche des Lebens.
Basel-Stadt verfügt über eigene kantonale Behörden und Gerichte, die in familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig sind. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) spielt dabei eine zentrale Rolle, etwa bei Massnahmen zum Schutz von Kindern oder bei der Regelung der Vormundschaft. Eine kompetente Begleitung durch eine Fachperson, die das kantonale Verfahren kennt, kann den Unterschied ausmachen.
Mediation hat sich im Schweizer Familienrecht als wertvolles Instrument etabliert. Statt das Gericht über Streitigkeiten entscheiden zu lassen, können Familien mit Unterstützung einer neutralen Fachperson selbst tragfähige Lösungen erarbeiten – für alle Beteiligten, besonders für die Kinder, eine konstruktivere Variante.
Im Adoptionsbereich gilt seit 2003 das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Die Schweiz hat dieses Abkommen ratifiziert; internationale Adoptionen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen. Wir kennen die Abläufe und begleiten Sie durch jeden Schritt dieses sensiblen Prozesses.
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